Fortschrittsanzeige

Testmanagement akteneinsichtRechtsanwalt

Informationen zur Datenschutzerklärung

Diese Seite enthält Pflichtfelder.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei stellt für das Landesamt für Einwanderung den Antrag "Ausländer- und Einbürgerungsakte: Akteneinsicht für Rechtsanwälte beantragen" mittels IKT-Basisdienst zur Verfügung. Ihre Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam von den beteiligten Verwaltungen des Landes Berlin verarbeitet.


Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken dient allein zur Bearbeitung der Antragstellung. Sonstige während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen.


Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Erfassung und vorübergehende Speicherung) der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Absatz 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.


Die weitere Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Ausländer- und Einbürgerungsakte: Akteneinsicht für Rechtsanwälte beantragen) durch das Landesamt für Einwanderung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 86 fortfolgend Aufenthaltsgesetz.


Für nähere Informationen beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung. Hier können Sie insbesondere einsehen, welche Daten für Ihren Antrag erhoben und verarbeitet werden und wer die beteiligten Verwaltungen sind.