Fortschrittsanzeige

Anstehende Wartungsarbeiten

Dieser Service wird wegen Wartungsarbeiten von Mittwoch, 23. September 2026 um 15:00:00 Mitteleuropäische Sommerzeit bis voraussichtlich Mittwoch, 23. September 2026 um 20:00:00 Mitteleuropäische Sommerzeit nicht zur Verfügung stehen.
Sehr geehrte AnwenderInnen, auf Grund von Wartungsarbeiten am System, wird die Anwendung nicht zur Verfügung stehen. Bitte schließen Sie ihre Antragsstellung unbedingt vorher ab. Wir bitten dies zu beachten.

Sterbefall – Standesamt I in Berlin

Bestellformular Sterbefall

Hinweis zur Urkundenanforderung im Standesamt I in Berlin

Das Standesamt I in Berlin kann Personenstandsurkunden nur ausstellen, wenn

  • sich die Personenstandsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben und das entsprechende Ereignis beim Standesamt I in Berlin auch tatsächlich beurkundet ist,


und/oder

  • eine Beurkundung in der hier geführten Register- und Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder in den vom Standesamt I in Berlin fortgeführten Konsular- und Kolonialregistern vorliegt.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Urkundenanforderung die geltenden Archivfristen – gerechnet ab dem Tag der Beurkundung – von 110 Jahren beim Geburtenregister, 80 Jahren beim Eheregister und 30 Jahren beim Sterberegister.
Nach Ablauf dieser Fristen befinden sich die entsprechenden Register nicht mehr beim Standesamt I in Berlin, sondern in der Regel bereits beim Landesarchiv Berlin. Bitte richten Sie daher Ihre Urkundenbestellung in Archivfällen direkt an das Landesarchiv Berlin, Eichborndamm 115–121, 13403 Berlin

Gebühren

  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Sterbeurkunde für das Stammbuch der Familie
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
  • 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: Nachweis über eine Todeserklärung
  • 6,00 Euro: jeder weitere Nachweis bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen
  • 6,00 Euro: jede weitere Bescheinigung bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 19,00 Euro: Apostille pro Dokument
  • 19,00 Euro: Vorbeglaubigung für eine Legalisation pro Dokument
    sowie
  • 20,00–80,00 Euro: Suchgebühren, wenn wesentliche Angaben unbekannt sind
  • 30,00 Euro: Suche in der Register- und Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Gebieten (vor dem 08. Mai 1945)

Die Suchgebühr ist erfolgsunabhängig. Sie wird auch berechnet, wenn keine Urkunden ausgestellt werden können. Grundsätzlich werden die Gebühren durch Vorauszahlung erhoben. Es besteht die Möglichkeit, diese über PayPal oder Kreditkarte zu begleichen. Dazu finden Sie im Laufe des Prozesses weitere Informationen.