Bestellformular Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Hinweis zur Urkundenanforderung im Standesamt I in Berlin
Das Standesamt I in Berlin kann Personenstandsurkunden nur ausstellen, wenn
- sich die Personenstandsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben und das entsprechende Ereignis beim Standesamt I in Berlin auch tatsächlich beurkundet ist,
und/oder
- eine Beurkundung in der hier geführten Register- und Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Gebieten vorliegt oder auch in den vom Standesamt I in Berlin fortgeführten Konsular- und Kolonialregistern,
und/oder
- ein Eintrag im ab 2009 geführten Lebenspartnerschaftsregister besteht.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Urkundenanforderung die geltenden Archivfristen – gerechnet ab dem Tag der Beurkundung – von 110 Jahren beim Geburtenregister, 80 Jahren beim Eheregister und 30 Jahren beim Sterberegister.
Nach Ablauf dieser Fristen befinden sich die entsprechenden Register nicht mehr beim Standesamt I in Berlin, sondern in der Regel bereits beim Landesarchiv Berlin. Bitte richten Sie daher Ihre Urkundenbestellung in Archivfällen direkt an das Landesarchiv Berlin, Eichborndamm 115–121, 13403 Berlin
- Für den Gebrauch im Ausland ist oftmals – abhängig vom Staat – eine Überbeglaubigung (Apostille/Legalisation) erforderlich, die durch eine zentrale Stelle in Berlin angebracht wird. Durch internationale Abkommen ist in vielen europäischen Staaten keine Überbeglaubigung erforderlich, wenn eine mehrsprachige Urkunde vorgelegt wird.
- Da durch die Überbeglaubigung weitere Kosten anfallen und eine zeitliche Verzögerung bei der Bearbeitung eintritt, sollten Sie sich bei der ausländischen Stelle erkundigen, ob tatsächlich im Einzelfall eine Überbeglaubigung erforderlich ist.
- Die Gebühr einer Überbeglaubigung beträgt zusätzlich je Urkunde 19,00 Euro.
- 12,00 Euro: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde für das Stammbuch der Familie
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: internationale Eheurkunde (mehrsprachig)
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
- 6,00 Euro: jede weitere Bescheinigung bei gleichzeitiger Ausstellung
- 19,00 Euro: Apostille pro Urkunde, beglaubigter Abschrift oder Bescheinigung
- 19,00 Euro: Vorbeglaubigung für eine Legalisation pro Urkunde, beglaubigter Abschrift oder Bescheinigung
sowie - 20,00 – 80,00 Euro: Suchgebühren, wenn wesentliche Angaben unbekannt sind
- 30,00 Euro: Suche in der Register- und Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Gebieten (vor dem 08. Mai 1945)
Die Suchgebühr ist erfolgsunabhängig. Sie wird auch berechnet, wenn keine Urkunden ausgestellt werden können. Grundsätzlich werden die Gebühren durch Vorauszahlung erhoben. Es besteht die Möglichkeit, diese über PayPal oder Kreditkarte zu begleichen. Dazu finden Sie im Laufe des Prozesses weitere Informationen.