Informationen zur Datenschutzerklärung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei stellt für die Berliner Bezirke den Antrag „Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften (Senatsverwaltung)“ mittels IKT-Basisdienst zur Verfügung. Ihre Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam von den beteiligten Verwaltungen des Landes Berlin verarbeitet.
; Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken dient allein zur Bearbeitung der Antragstellung. Sonstige während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Absatz 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.
Die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Antrag „Genehmigung oder Ausnahmezulassung von den Lärmschutzvorschriften (Senatsverwaltung)“ erfolgt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz auf Grundlage von § 22 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Seite 1 Buchstabe c) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in der jeweils geltenden Fassung.
Für nähere Informationen beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung Hier können Sie insbesondere einsehen, welche Daten für Ihren Antrag erhoben und verarbeitet werden und wer die beteiligten Verwaltungen sind.