Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei stellt für die Berliner Bezirke den Antrag „Zweckentfremdung von Wohnraum melden“ mittels IKT-Basisdienst zur Verfügung. Ihre Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam von den beteiligten Verwaltungen des Landes Berlin verarbeitet.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken dient allein zur Bearbeitung der Antragstellung. Sonstige während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Absatz 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.
Die weitere Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Zweckentfremdung von Wohnraum melden) durch die Berliner Bezirke erfolgt auf Grundlage der folgenden Zwecke und Normen:
- 1. Zweck: Rückführung von Wohnungen zur Wohnnutzung (Verwaltungsvorgang) Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit §§ 5 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) und § 4 OZG
- 2. Zweck: Einleitung/Prüfung und ggf. Durchführung eines OWi-Verfahrens § 32 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) in Verbindung mit §§ 5, 7 ZwVbG in Verbindung mit § 4 OZG
in der jeweils geltenden Fassung.
Für nähere Informationen beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung. Hier können Sie insbesondere einsehen, welche Daten für Ihren Antrag erhoben und verarbeitet werden und wer die beteiligten Verwaltungen sind.