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Digitaler Antrag

Informationen zur Datenschutzerklärung

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei stellt für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für die Berliner Bezirke den Antrag „Einkommensbescheinigung beantragen“ mittels IKT-Basisdienst zur Verfügung. Ihre Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam von den beteiligten Verwaltungen des Landes Berlin verarbeitet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken dient allein zur Bearbeitung der Antragstellung. Sonstige während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Abs. 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.

Die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Antrag „Einkommensbescheinigung beantragen” erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie durch die Berliner Bezirke auf Grundlage der folgenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung:

  • Wohnberechtigungsschein (WBS) gemäß § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) bzw. § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  • Genehmigung der Selbstnutzung gemäß § 7 Abs. 3 WoBindG / § 27 Abs. 7 Nr. 1 WoFG
  • Erteilung einer Einkommensbescheinigung gemäß § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  • Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO) - Allgemeiner Teil (GGO I)
  • § 71 und § 118 LHO Berlin
  • § 23 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG)


Für nähere Informationen beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung. Hier können Sie insbesondere einsehen, welche Daten für Ihren Antrag erhoben und verarbeitet werden und wer die beteiligten Verwaltungen sind.