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Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei stellt für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Antrag „Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule“ mittels IKT-Basisdienst zur Verfügung. Ihre Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam von den beteiligten Verwaltungen des Landes Berlin verarbeitet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken dient uns allein zur Bearbeitung der Antragstellung.

Sonstige während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Absatz 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.

Die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum digitalen Antrag „Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule oder Gemeinschaftsschule” erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Grundlage der Schuldatenverordnung (SchuldatenV) sowie des Schulgesetzes (SchulG) in der jeweils geltenden Fassung.

Für nähere Informationen beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzerklärung. Hier können Sie insbesondere einsehen,welche Daten für Ihren Antrag erhoben und verarbeitet werden und wer die beteiligten Verwaltungen sind.