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Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe

Sehr geehrte Bürgerin,
sehr geehrter Bürger,

hier finden Sie den Berliner Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Eingliederungshilfe soll den Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.

Viele Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen erbracht.

Bitte füllen den Antrag soweit es Ihnen möglich ist aus. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an den für Sie zuständigen Teilhabefachdienst wenden. Eine Auflistung dieser finden Sie auf der Übersichtsseite der Teilhabefachdienste in Berlin der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.