Fortschrittsanzeige

Waffenrecht – Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte beantragen/ändern

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Zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir personenbezogene Daten.

Der Digitale Antrag ist ein Dienst der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport (Dienstanbieter) und der jeweiligen Fachverwaltung. Ihre Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung gemeinsam von den beteiligten Verwaltungen des Landes Berlin verarbeitet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken dient uns allein zur Bearbeitung der Antragstellung.

Sonstige während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für den Digitalen Antrag § 4 Absatz 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e bzw. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Für nähere Informationen beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzerklärung. Hier können Sie insbesondere einsehen, welche Daten für Ihren Antrag erhoben und verarbeitet werden und wer die beteiligten Verwaltungen sind.

Sie haben das Recht, jederzeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die in der Datenschutzerklärung genannte, verantwortliche Stelle.

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