Fortschrittsanzeige

NiSV – Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Anmeldung von Geräten im Rahmen der NiSV

Ab 31. Dezember 2020 müssen gewerbliche Anwender*innen ihre Anlagen/ Geräte, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Zwecken am Menschen nutzen, bei der Behörde anzeigen.

Ausschließlich medizinisch genutzte Anlagen, wie Ultraschallgeräte in der Arztpraxis, müssen nicht angezeigt werden.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist die zuständige Behörde für in Berlin betriebene Anlagen/Geräte.

Der/die Betreiber*in hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, muss sie bis zum 31. März 2021 angezeigt werden.

Für die Fälle Änderung, Anpassung, Abmeldung von Geräten und Anwendern bzw. Daten werden separate Anträge zur Verfügung gestellt. Bitte nutzen Sie diesen Antrag ausschließlich für die Anmeldung. Für Änderungen und Ummeldungen werden gesonderte Anträge zur Verfügung gestellt.

Wird später ein/e neue/s Anlage/Gerät in Betrieb genommen, muss diese/s auch angezeigt werden.

Achtung: Sie können nur eine Betriebsstätte anzeigen. Wenn Sie weitere Betriebsstätten anzeigen möchten, können Sie den Entwurf über "unterbrechen" speichern.