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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz – Selbständige

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Mit dem nachfolgenden Formular können Sie bei der Senatsverwaltung für Finanzen die Erstattung von Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) vom 20.07.2000, in der aktuell gültigen Fassung.

Welche der nachfolgenden Maßnahmen wurden Ihnen gegenüber angeordnet? Dies ist ein Pflichtfeld.
Hatten Sie für die Dauer der Maßnahme einen Verdienstausfall? Dies ist ein Pflichtfeld.