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Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz bei notwendiger Betreuung – Arbeitgeber/innen

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Rechtsgrundlage

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) vom 20.07.2000, in der aktuell gültigen Fassung.

Handelt es sich um einen Erst- oder einen Folgeantrag? Dies ist ein Pflichtfeld.

Die Erst- und Folgeanträge beziehen sich immer auf die jeweilige Arbeitnehmerin/den jeweiligen Arbeitnehmer. Als Arbeitgeberin/Arbeitgeber können Sie für mehrere Beschäftigte erstmalig Erstattungsanträge stellen. Erst wenn Sie für die gleiche Arbeitnehmerin/den gleichen Arbeitnehmer einen weiteren Antrag für einen anderen Zeitraum einreichen, handelt es sich um einen Folgeantrag.