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Payment des Standesamts 1

Herzlich willkommen zum E-Payment für das Standesamt I in Berlin

Mit diesem Assistenten können Sie Gebühren für Leistungen des Standesamts I in Berlin elektronisch bezahlen. Das ist nur möglich, wenn Sie diese Seite über einen Link in der Ihnen übersandten E-Mail aufgerufen haben, da anderenfalls die erforderlichen Zahlungsinformationen nicht voreingestellt sind.

Sie können per PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Im Laufe des Prozesses werden Sie zu dem betreffenden Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Nach der Bezahlung laden Sie bitte die Zahlungsbestätigung herunter. Diese enthält die wesentlichen Zahlungsinformationen.

Informationen zur Datenschutzerklärung

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei stellt für das Standesamt I in Berlin verschiedene Anträge für Urkundenbestellungen mittels IKT-Basisdienst zur Verfügung. Diese Bestellungen können Sie per PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Ihre Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemeinsam von den beteiligten Verwaltungen des Landes Berlin verarbeitet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken dient allein zur Bearbeitung der Antragstellung. Sonstige während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch zu verhindern und die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Absatz 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.

Die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Bezahlung von Urkundenbestellungen erfolgt durch das Standesamt I in Berlin auf Grundlage der §§ 39, 41–45 b, 61–66 Personenstandsgesetz (PStG), in der jeweils geltenden Fassung.

Für nähere Informationen beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung. Hier können Sie insbesondere einsehen, welche Daten für Ihren Antrag erhoben und verarbeitet werden und wer die beteiligten Verwaltungen sind.

Kenntnisnahme