Gibt es z. B. die Möglichkeit der Tätigkeit im Rahmen von Homeoffice oder ist die Ausübung einer anderen Tätigkeit möglich? Konnte z. B. eine Vertretung beschäftigt werden?
Sollten privatrechtliche oder andere gesetzliche Ansprüche bestehen, die im Fall von Verdienstausfällen geltend gemacht werden können, dienen diese vorrangig der Deckung eines Verdienstausfalls. Im Fall einer Erkrankung geben Sie bitte neben der Versicherung auch den Anspruchszeitraum an.
Gemäß § 15 SGB IV ist als Arbeitseinkommen z. B. der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit anzugeben.