Für nicht-öffentliche Gebäude (Gebäude von Privaten, z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser sowie Unternehmensimmobilien) gilt grundsätzlich die Solarpflicht nach dem Solargesetz Berlin (SolarG Bln). Für öffentliche Gebäude (z.B. der Berliner Bezirke, der Berliner Senatsverwaltung) richtet sich die Pflicht hingegen nach dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln).
Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn das Gebäude nicht unter eine der aufgelisteten Kategorien fällt.
Nähere Erläuterungen zur Berechnung der Dachfläche finden Sie im Praxisleitfaden, der in der Dienstleistungsbeschreibung verlinkt ist.
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