Beachten Sie: Pro Antrag kann entweder ein Auszug oder eine schriftliche Auskunft beantragt werden.
Voraussetzung: Ihnen gehört das Grundstück oder Sie sind bevollmächtigt.
Voraussetzung: Sie weisen auf den Folgeseiten ein berechtigtes Interesse nach.
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails über das Internet Daten ungesichert übertragen werden und die Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten.
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails über das Internet Daten ungesichert übertragen werden und die Daten theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten. Nicht alle Kontakt-E-Mail-Adressen der Vermessungsämter sind für E-Mails mit digitaler Signatur vorbereitet.
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