Fortschrittsanzeige

Erläuterungen

Allgemeine Angaben

zusätzlicher Raumbedarf

Zusätzlicher Raumbedarf kann nur anerkannt werden, wenn besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse vorliegen oder nach allgemeiner Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwarten sind (z.B. Geburt eines Kindes).

besonderer Wohnbedarf

Anspruch auf einen "WBS mit besonderem Wohnbedarf" haben folgende Berechtigungsgruppen:

Alleinerziehende, Familien und Lebensgemeinschaften mit Kind/ Kindern - in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen oder - ohne eigene Wohnung oder - bei erheblichen Mietsteigerungen der bisherigen Wohnung

Ältere Personen (die das 65. Lebensjahr überschritten haben) - bei Aufgabe einer unterbelegten Mietwohnung (Wohnraumzahl > Personenzahl) oder - ohne eigene Wohnung oder - bei erheblichen Mietsteigerungen der bisherigen Wohnung.

Personen mit behördlich anerkannter und nachgewiesener Schwerbehinderung (50 "v.H. und mehr), wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse wegen der anerkannten Leiden für sie objektiv ungeeignet sind und sie deshalb - einer anderen Wohnung bedürfen oder - einer eigenen Wohnung bedürfen.

Alleinstehende psychisch Kranke ohne eigene Wohnung, die aufgrund ihres Krankheitsbildes nicht in der Lage sind, sich nach der Klinikentlassung mit eigenem Wohnraum zu versorgen.

Umzusetzende, die nach einer Bescheinigung der zuständigen Stelle während der Geltungsdauer ihres Wohnberechtigungsscheines zur Freimachung verpflichtet sind aufgrund - anerkannter Maßnahmen der Gewerbe- und Industrieansiedlung oder - öffentlicher Hoch- und Tiefbau- sowie Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen oder - anerkannter Stadterneuerungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ohne eigene Wohnung in Berlin.

Folgende Personen ohne eigene Wohnung in Berlin - Anspruchsberechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz, - aus Freiheitsentziehung Entlassene, - Flüchtlinge mit anerkanntem (mindestens noch für ein Jahr) Aufenthaltsrecht sowie - Personen, die in Einrichtungen der sozialen Wohnhilfe oder sonstigen Behelfsunterkünften oder vergleichbaren Unterkünften des Jugend-, Frauen- und Sozialwesens z. B.Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen für geschlagene Frauen oder Mädchenhaus) leben.

Räumungspflichtige Wohnungsinhaber - in der Regel nach Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder - aufgrund eines bau- oder wohnungsaufsichtlichen Benutzungsverbotes oder - deren Mietverhältnis wegen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses endet, sofern dieses mindestens ein Jahr bestanden hat oder - mit Hauswart-Dienstvertrag, sofern dieser wegen Erreichens der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen gekündigt worden ist oder - die als Hinterbliebene von Dienst- oder Werkwohnungsinhabern zur Aufgabe der Wohnung verpflichtet sind oder - getrennt lebende Ehepaare mit Kindern, sofern nach der Stellungnahme des Jugendamtes ein Verbleiben des Wohnungssuchenden mit den im Wohnberechtigungsschein zu berücksichtigenden Kindern in der ehelichen Wohnung unzumutbar ist oder es sich um eine Wohnung handelt, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem anderen Ehegatten zusteht (Dienst-, Werkwohnung).

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sowie Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, sofern eine konkrete Aufforderung zum Umzug in eine "angemessene Wohnung" durch die zuständige Stelle vorliegt.

Haushaltsmitglied

Personentyp

Neben der antragstellenden Person sind folgende Personen Haushaltsmitglieder:

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner/Lebenspartnerin,
  • Mitglieder einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft,
  • Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel,
  • Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen,
  • Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern, Stiefkinder,
  • Schwägerin, Schwager und deren Kinder, Nichten und Neffen des Ehegatten,
  • Pflegekinder ohne Rücksicht auf ihr Alter und Pflegeeltern.

Angaben zur Wohnung

Anzahl der Zimmer

Anzugeben ist die Anzahl der Wohnräume z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer. Badezimmer, Küche, Flur sind nicht anzugeben.

Heizungsart

Zur Sammelheizung gehören: Zentralheizung, Fernwärmeheizung, Etagenheizung, Nachtspeicherheizung.

Sonstige Fragen zum Einkommen

Werbungskosten

Es ist der Betrag einzutragen, der den Pauschbetrag von 1230 € bei Arbeitnehmern bzw. von 102 € bei Rentnern übersteigt. Z.B.:

  1. Ein Arbeitnehmer macht Werbungskosten von 1400 € geltend, dann ist in das Betragsfeld der Betrag von 170 € einzutragen (1400 € - 1230 €).
  2. Ein Rentner macht Werbungskosten von 150 € geltend, dann ist in das Betragsfeld ein Betrag von 48 € einzutragen (150 € - 102 €).

Angaben zu einmaliger Einnahme

einmalige Einnahme

z. B. Unterhalts- oder Gehaltsvorauszahlungen, Abfindungen

Angaben zur bevollmächtigten Person

juristische Person

Juristische Personen selbst sind Träger von Rechten und Pflichten, nicht ihre Mitglieder. Typische juristische Personen sind beispielsweise Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.