Das Geschäftszeichen finden Sie auf der 1. Seite des Zuwendungsbescheides rechts oben.
Bitte beachten Sie, dass nur ein Antrag pro Institution, Freier Gruppe, Einzelperson etc. zulässig. Bei Dachinstitutionen mit mehreren Häusern/Geschäftsbereichen ist pro Haus/Geschäftsbereich jeweils ein Antrag zulässig.
Die Nummer wird spätestens zur Ausstellung des Bescheids benötigt.
Sofern Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz oder sonst Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer haben, dürfen im Finanzierungsplan nur Netto-Beträge veranschlagt werden.
Bitte machen Sie genaue Angaben zu den Daten der geplanten Aufführungen/Veranstaltungen (80 Zeichen sind möglich). Das Projekt muss im Förderjahr sichtbar werden, ansonsten wird das Projekt formal abgelehnt.
Summe der Positionen A.I und A.II abzüglich der Positionen 1.1 bis 1.4. Sie können maximal 30.000 € beantragen.
Summe der Positionen 1.1 bis 1.5
Summe der Positionen 2.1 bis 2.3
Summe der Positionen 3.1 bis 3.4
Summe der Positionen A.I und A.II
Menschen mit Behinderungen haben rechtlichen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten.
Barrierefreie Angebote sind für mindestens eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen vorzusehen. Beachten Sie bitte die Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen in der Projektförderung (siehe http://www.berlin.de/sen/kultur/kulturpolitik/kulturelle-teilhabe/barrierefreiheit-in-der-kultur/artikel.32440.php)
Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden.