Fortschrittsanzeige

Erläuterungen

Informationen zur Antragstellung

gz_bescheid

Das Geschäftszeichen finden Sie auf der 1. Seite des Zuwendungsbescheides rechts oben.

Angaben zur antragstellenden Person

antragstellertypus

Bitte beachten Sie, dass nur ein Antrag pro Institution, Freier Gruppe, Einzelperson etc. zulässig. Bei Dachinstitutionen mit mehreren Häusern/Geschäftsbereichen ist pro Haus/Geschäftsbereich jeweils ein Antrag zulässig.

Transparenznummer

Die Nummer wird spätestens zur Ausstellung des Bescheids benötigt.

vorsteuerabzugberechtigt

Sofern Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz oder sonst Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer haben, dürfen im Finanzierungsplan nur Netto-Beträge veranschlagt werden.

Angaben zum Projekt

Projekttermine

Bitte machen Sie genaue Angaben zu den Daten der geplanten Aufführungen/Veranstaltungen (80 Zeichen sind möglich). Das Projekt muss im Förderjahr sichtbar werden, ansonsten wird das Projekt formal abgelehnt.

Finanzierungsplan

fehlbedarf_display

Summe der Positionen A.I und A.II abzüglich der Positionen 1.1 bis 1.4. Sie können maximal 30.000 € beantragen.

summeeinnahmen_display

Summe der Positionen 1.1 bis 1.5

summepersonal_display

Summe der Positionen 2.1 bis 2.3

summesachausgaben_display

Summe der Positionen 3.1 bis 3.4

gesamtausgaben_display

Summe der Positionen A.I und A.II

Weitere Angaben zum Projekt

Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen haben rechtlichen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten.

Barrierefreiheit_Ja

Barrierefreie Angebote sind für mindestens eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen vorzusehen. Beachten Sie bitte die Hinweise zur barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen in der Projektförderung (siehe http://www.berlin.de/sen/kultur/kulturpolitik/kulturelle-teilhabe/barrierefreiheit-in-der-kultur/artikel.32440.php)

parallelfoerderung_frage

Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden.