Die Nummer wird spätestens zur Ausstellung des Bescheids benötigt.
Hinweis: Die Kooperationspartner:innen müssen keinen eigenen Antrag zur Digitalisierung von Kulturgütern ausfüllen.
Summe der Positionen A.I und A.II abzüglich der Positionen 1.1 bis 1.4
Summe der Positionen 1.1 bis 1.5
Summe der Positionen 2.1 bis 2.3
Summe der Positionen 3.1 bis 3.4
Summe der Positionen A.I und A.II
Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Kostenvoranschläge vorliegen, können diese später nachgereicht werden.
Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Abbildungsmaterial vorliegen, kann dieses später nachgereicht werden.