Hinweis: Die Kooperationspartner:innen müssen keinen eigenen Antrag zur Digitalisierung von Kulturgütern ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass gemeinsame Förderungen von Förderinstitutionen, die Gelder des Bundes vergeben, ausgeschlossen sind. Dies betrifft insbesondere: Kulturstiftung des Bundes, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur, Initiative Musik, Musikfonds, Deutschen Kunst, Literatur- und Übersetzerfonds, Nationales Performance Netzwerk. Bei einer parallelen Antragstellung im Rahmen eines Bundesförderprogramms erfolgt ein Abgleich der Antragsunterlagen, um Doppelförderungen auszuschließen.
Summe der Positionen A.I und A.II abzüglich der Positionen 1.1 bis 1.4
Summe der Positionen 1.1 bis 1.5
Summe der Positionen 2.1 bis 2.3
Summe der Positionen 3.1 bis 3.4
Summe der Positionen A.I und A.II
Summe der Positionen A.I und A.II abzüglich der Positionen 1.1 bis 1.4
Summe der Positionen 1.1 bis 1.5
Summe der Positionen 2.1 bis 2.3
Summe der Positionen 3.1 bis 3.4
Summe der Positionen A.I und A.II
Summe der Positionen A.I und A.II abzüglich der Positionen 1.1 bis 1.4
Summe der Positionen 1.1 bis 1.5
Summe der Positionen 2.1 bis 2.3
Summe der Positionen 3.1 bis 3.4
Summe der Positionen A.I und A.II