Hinweis: Es handelt sich hierbei nicht um Urkunden im rechtlichen Sinne, wie sie nur von Standesämtern ausgestellt werden dürfen. Das Landesarchiv Berlin erstellt (beglaubigte) Kopien aus den historischen Personenstandsregistern. Diese sogenannten Registerkopien sind keine Urkunden, werden aber als Nachweis anerkannt. Die Ausstellung von Urkunden ist laut Personenstandsgesetz (PStG) ausschließlich den Standesämtern vorbehalten.
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Hinweis: Es handelt sich hierbei nicht um Urkunden im rechtlichen Sinne, wie sie nur von Standesämtern ausgestellt werden dürfen. Das Landesarchiv Berlin erstellt (beglaubigte) Kopien aus den historischen Personenstandsregistern. Diese sogenannten Registerkopien sind keine Urkunden, werden aber als Nachweis anerkannt. Die Ausstellung von Urkunden ist laut Personenstandsgesetz (PStG) ausschließlich den Standesämtern vorbehalten.
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