Sollten Sie in der Funktion, in der Sie Waffen beantragen möchten (zum Beispiel als Sportschütz*in), bereits Waffen/Waffenteile angemeldet haben, stellen Sie bitte einen „Folgeantrag“. Besitzen Sie noch keine Waffen/Waffenteile in der Funktion, sondern zum Beispiel als Jäger*in oder auch als gefährdete Person, wählen Sie bitte „Erstantrag“ aus.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Separate wesentliche Teile sind z.B. Läufe, Trommel, Wechselsysteme. Weitere Informationen zu wesentlichen Waffenteilen
finden Sie in der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 des WaffG), Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nummer 1.3.1
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
Separate wesentliche Teile sind z.B. Läufe, Trommel, Wechselsysteme. Weitere Informationen zu wesentlichen Waffenteilen
finden Sie in der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 des WaffG), Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nummer 1.3.1
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.
Es geht um eine eindeutige Bezeichnung für den aktuellen Ist-Zustand der betreffenden Schusswaffe bzw. des Waffenteils.
Die Waffentyp-Feingliederung bezeichnet die Einteilung der Schusswaffe gemäß Waffenrichtlinie, Waffengesetz und den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz für die Eintragung in Erlaubnispapiere.