Darstellung im Umkreis von mindestens 50 Meter – beglaubigt.
Die Angabe der Grenzlängen erfolgt auf volle Dezimeter. Die Grenzlängen sind Ergebnisse einer früheren Vermessung. Die Übereinstimmung mit den heutigen örtlichen Verhältnissen wird aktuell nicht geprüft. Aussagen zur Lage von Flurstücksgrenzen mit Bezug zur Örtlichkeit sind den Vermessungsstellen nach § 2 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin vorbehalten.
Gebühr für Auskünfte: Je Bestand oder Flurstück 12,80 Euro.
Gebühr für Auszüge: Bis zu 5 Seiten 12,80 Euro,
Folgeseiten je 1,60 Euro.
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails über das Internet Daten ungesichert übertragen werden und die Daten theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten. Nicht alle Kontakt-E-Mail-Adressen der Vermessungsämter sind für E-Mails mit digitaler Signatur vorbereitet.